LIZENZBEDINGUNGEN CFMiniBar ist 100% Freeware ohne Einschränkungen! Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird. Christian Frerichs, Alpenrosenstr.9, 26188 Edewecht - Kleefeld, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Installation Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen. 2. Gewährleistung / Haftung Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programmes wird von der Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Uebermittlung des Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Uebergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Ist die Software Freeware, keine Lizenzgebühr/Registrierungsgebühr wird erhoben, ist die Haftung auf eine Höhe von 0,00 EUR beschränkt. Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs, Vervielfältigungs, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. Bedingungen für Freeware-Version Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden. Die kostenlose Nutzung der Software ist zeitlich nicht beschränkt. Support per E-Mail oder Telefon wird für die Software nicht gewährt. Etwaige Werbung in der Software für andere Produkte darf nicht entfernt oder modifiziert werden. Dem Lizenznehmer ist es untersagt - die Software abzuändern, zu übersetzen, zurueckzuentwickeln, zu dekompilieren oder deassemblieren; - abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Freeware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware/Freeware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden. Bedingung hierbei ist, das dem Lizenzgeber ein Exemplar der jeweiligen Ausgabe kostenlos und ohne weitere vertraglichen Bedingungen zugesandt wird! Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Freeware-Programm (oder Adware) handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programmes wird ausdrücklich untersagt. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. Aenderungen und Aktualisierungen (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern er sich in der jeweiligen Newsletterliste mit einer gültigen E-Mail Adresse eingetragen hat. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Der Lizenznehmer der Software hat sorgsam bei der Nutzung der Software umzugehen. Für Schäden die durch durch Unachtsamkeit oder falsche Bedienung der Software entstanden sind haftet nicht der Lizenzgeber. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen. Kleefeld, im September 2002